Waldgenossenschaft gestern und heute

„Waldgenossenschaften arbeiten, um zu säen.

Sie pflegen den Wald, Tag für Tag,

nach besten Wissen und Gewissen.“

-Rudolf Aloys Niehaus 2024-

Die Waldgenossenschaft hat eine faszinierende Geschichte und spielt auch heute noch eine wichtige Rolle zum Erhalt unserer Wälder. RENTYOURFOERSTER weiß, wie wichtig der Zusammenhalt gerade in kleinstrukturierten Waldbesitzarten ist. Lassen Sie uns deshalb einen Blick auf die Entwicklung werfen:

Altrechtliche Waldgenossenschaften (historisch gewachsen):

Während Grund- und Landesherren im Mittelalter das sogenannte Forst- und Jagdregal inne hatten, existierte kein Eigentum an Waldflächen im heutigen Sinne. Ortsansässige Bauern waren für die Nutzung z.B. als Hutewald für ihr Vieh, dem Landesherren gegenüber abgabepflichtig. Dieses Privileg der Obrigkeit wurde streng kontrolliert und Verstöße gegen diese Vorrechte hart bestraft. Gerade in Notzeiten kam es zu Wilddieberei und Förstermorden. In gewisser Weise entstand hier sukzessive ein neues Berufsbild.

Erst mit den Preußischen Reformen im 19. Jahrhundert wurden politische Gemeinden zu Selbstverwaltungskörperschaften. Gemeinsam bewirtschaftete landwirtschaftliche Grundstücke wurden geteilt und gingen in Privateigentum über. Die Nutzungsrechte an Waldflächen blieben jedoch auf die ehemals Abgabepflichtigen beschränkt. Das Königliche Revisionskollegium in Berlin entschied schließlich 1874, dass den sogenannten Gemeindeberechtigten auch das gemeinschaftliche Eigentum an den betreffenden Waldgrundstücken zusteht.

Es bestand jedoch die Gefahr der Zersplitterung des Gemeinschaftswaldes, so dass der Preußische Landtag 1881 ein Gesetz über die Gemeinschaftlichen Holzungen erließ. Fortan wurde die Waldbewirtschaftung unter staatliche Aufsicht gestellt und das Verbot zur weiteren Teilung der Waldflächen trat in Kraft. Die Grundlage für die bis heute geltende Hierarchie im Forstwesen war gegeben.

Tragik im Walde


In den Wäldern, bei finsterer Nacht.

wo die alten Eichen steh'n,

wurde manch ein Förster umgebracht.


Förstermorde, im dunklen Wald,

erzählen von Leid, das dort geschehen,

häufig zu lesen in mahnenden Stelen.


Wilddiebe, in der Nacht,

haben das Werk vollbracht,

nicht aus Rachsucht oder Macht,

häufig war es der Hunger,

der sie zum Mörder hat gemacht.


Doch wer denkt dabei an die Moral?

An das Gleichgewicht in der Natur?

Auch der Wilddieb verlor schon oft sein Leben,

Urteilen macht dabei keinen Sinn.


Geschichte lehrt uns, hart und klar,

dass der Hunger führt zu Gefahr.

Respekt für Natur, für jedes Leben,

sollten wir stets weitergeben.



So endet hier die Geschichte,

von Mord und Totschlag tief im Wald.

Lasst uns die Lehre draus ziehen,

und als Bewahrer durch die Wälder gehen.

-Rudolf Aloys Niehaus 2024-

Zum 1. Januar 1900 wurde das Sachenrecht reichsweit einheitlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Das Gesetz betreffend der Schutzwaldungen und Waldgenossenschaften von 1875 sah in Preußen die Vereinigung von Parzellenwaldungen zu Körperschaften des öffentlichen Rechts vor, was jedoch wenig praktische Bedeutung erlangte. Denn bei vielen Waldbauern bestand schlicht weg kein Interesse, sich nach Überwindung der feudalen Abhängigkeit zu einer juristischen Person mit Zwangsmitgliedschaft für die betreffenden Grundstücke und behördlich angeordneten Nutzungsbeschränkungen zusammenzuschließen.

Private Waldbewirtschaftung auf freiwilliger Basis erwies sich als wirtschaftlich erfolgreicher als die Zwangsmitgliedschaft in juristischen Personen. RENTYOURFOERSTER weiß, das sich bis heute dahingehend nichts verändert hat. Nur durch gemeinsame Überzeugungen und tatkräftige Unterstützung seitens der Betroffenen lassen sich Ziele des Gemeinwohles umsetzen. Unabhängig davon, ob es sich um wirtschaftliche Interessen oder den Klimaschutz handelt.

In vielen Bundesländern bestehen landesgesetzliche Rechtsgrundlagen für Waldgenossenschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. An dieser Stelle soll nicht weiter auf die rechtliche Entwicklung eingegangen werden. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass es in unserem föderalistisch geprägten System, eine Vielzahl von unterschiedlichen Gesetzgebungen, vor dem Hintergrund geschichtlicher und neuzeitlicher Entwicklungen gibt. Zahlreiche Waldgenossenschaften blicken auf diese Entstehungsgeschichte zurück und sind ein wesentlicher Teil der ländlichen Struktur. 

Waldgenossenschaften heute, häufig eingetragene Genossenschaften (eG) 

Das Ziel einer Waldgenossenschaft (WG) ist i.d.R. eine gemeinsame Bewirtschaftung des Waldeigentums zum Nutzen ihrer Mitglieder und zum Wohle der Allgemeinheit. Darüber hinaus gibt es in heutiger Zeit weitere Möglichkeiten zur Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Ökopunkteregelungen, ökologische Energieerzeugung und weitere, die ebenfalls als satzungsgemäße Ziele schriftlich festgehalten werden können. Die Mitglieder|:innen verpflichten sich solidarisch den gemeinsam gesetzten Zielen und den daraus resultierenden Rechten und Pflichten gemäß zu agieren. Das dieses entsprechend einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft erfolgt ergibt sich bereits aus der gesetzlichen Verpflichtung heraus und ist entsprechend Selbstverständlich.

Der gewählte Vorstand führt zumeist sogenannte „Lagerbücher“ mit grundbuchähnlichem Charakter. Hier sind die Besitzanteile eines jeden Genossen vermerkt. Waldgenosse|:innen kann also nur werden, wer in den Besitz von Anteilen gelangt. Die Eintragung oder jegliche Veränderung der im Lagerbuch geführten Anteile bedarf der Vorlage eines privatrechtlichen Vertrages, besser Notarvertrages über Kauf oder Verkauf von Anteilen, oder dem Erbschein beim Vorstand. Die Forstbehörden sind zur Kontrolle dieser Vorgänge via Waldgesetz verpflichtet.

Das Besondere einer Waldgenossenschaft ist also die gemeinschaftliche Bewirtschaftung  des Waldvermögens. Die Durchführung des Betriebs- und Wirtschaftsplanes obliegt der Beschlusshoheit einer Mitgliederversammlung. Das Risiko des Einzelnen wird durch die Allgemeinheit aufgefangen. Um eine Waldgenossenschaft erfolgreich zu führen bedarf es aktiver Mitglieder die bewusst die Gemeinschaft organisieren und pflegen. Mitglieder aus dem urbanen Bereich in weiter Ferne, oder Jene, die aus beruflichen-, zeitlichen- oder gesundheitlichen Gründen nicht stetig in ihrem Wald zugegen sein können, profitieren gleichermaßen von einer gemeinsamen Waldbewirtschaftung. Das Schaffen zum Wohle des Waldes sollte immer oberstes Ziel einer Waldgenossenschaft sein. Da Waldgenossenschaften im eigenen Interesse denken und handeln, gibt es eine Vielzahl von bemerkenswerten Einflüssen auf die Natur- und Umwelt. Durch die Vielzahl potentieller Mitgliedschaften wird der Blick auf das Handeln im Wald geschärft und stets neu überdacht. Ähnliche Ansätze gibt es in herkömmlichen Forstbetriebsgemeinschaften (FBG) oder Waldbesitzvereinigungen (WV), die häufig staatlich beförstert werden.

RENTYOURFOERSTER rät jedem Waldbesitzer seine persönlichen Möglichkeiten gründlich abzuwägen und sich mit den Inhalten einer Satzung genauestens vertraut zu machen. Der Grundgedanke, nicht Alleine mit seinen Bedürfnissen, Ängsten und Nöten da zu stehen und solidarisch das wirtschaftliche Risiko und auch den Nutzen auf alle Schultern zu verteilen, ist gerade für den urbanen Waldbesitz nicht die schlechteste Lösung.

Gerne hilft Ihnen RENTYOURFOERSTER sich auf dem Markt zu orientieren um für Ihren Wald die optimale Lösung zu finden. Kontaktieren Sie uns über diese Webseite oder über info@rentyourfoerster.de.

Solidarwald


Im grünen Walde, wo nicht nur Bäume steh'n,

da wirkt die Kraft, die wir alle seh'n.

Gemeinsam für den Wald, Seite an Seite,

schafft die Waldgenossenschaft.


Sie teilen sich die Arbeit, aber auch den Gewinn,

für den Wald, und ihre Erben, das ist ihr Sinn.

Mit Respekt und Verantwortung, gehen sie Hand in Hand,

für das Allgemeinwohl und unser Land.


Sie schützen und pflegen, sie säen und ernten,

für den Wald als unser Erbe, alles aus einer Hand.

Mit jedem Baum, der fällt, pflanzen sie zehn Neue,

für den Wald, solidarisch mit morgen verbunden.



Im grünen Walde, wo nicht nur Bäume steh'n,

Da wirkt die Kraft, die wir alle seh'n.

Diese Kraft der Solidarität, das Erbe und die Zuversicht

das ist der Geist der Waldgenossenschaft.

-Rudolf Aloys Niehaus 2024-


Ihr Förster
Rudolf Aloys Niehaus
von Athanasia Siskou 6. Februar 2025
„ Das ewige Eis hat ihn einst konserviert, wiederentdeckt offenbart er uns manch ein Geheimnis. Eines der beeindruckendsten, ist ein Pulver des Birkenporling, dessen heilende Wirkung, mancherorts längst vergessen ist.“ - Rudolf Aloys Niehaus 2025 -
18. Dezember 2024
„Weihnachten mit dem Keinachtsbaum® ist eine echte Alternative zu herkömmlichen Bäumen und macht viel Freude, ob Alleine oder im Kreise der Familie!“ - Rudolf Aloys Niehaus 2024 -
25. Oktober 2024
„ Der BvFF (Bundesverband Freiberuflicher Forstsachverständiger e.V.) ist mehr als nur ein Angebot sich um die Belange des Waldes und seiner Besitzarten zu kümmern. Der BvFF ist die parteipolitisch und konfessionell unabhängige Standesvertretung der freiberuflich tätigen Forstsachverständigen und Freien Förster.“ - Rudolf Aloys Niehaus 2024 -
5. August 2024
„Sie verbessern die Wasserqualität und dienen manchen Tieren als Nahrung und wirkt gegen Algen. Leider sammeln sich in ihr auch Schadstoffe an.“ - Rudolf Aloys Niehaus 2024 -
10. Juli 2024
„Wir müssen den richtigen Umgang mit Neophyten lernen, verdrängen können wir sie nicht!“ - Rudolf Aloys Niehaus 2024 -
17. Juni 2024
„Als sehr beliebte Fege- und Schlagpflanze für den Rehbock, lenkt sie von den Nutzpflanzen ab!“ - Rudolf Aloys Niehaus 2024 -
12. Juni 2024
„Eine beeindruckende Wildpflanze, die für ihre hohen, glockenförmigen Blüten bekannt ist, aber auch für ihre Giftigkeit.“ - Rudolf Aloys Niehaus 2024 -
5. Juni 2024
„Der Totengräber-Käfer, auch bekannt als Nicrophorus oder Aaskäfer, spielt eine herausragende Rolle in unseren Wäldern.“ - Rudolf Aloys Niehaus 2024 -
23. Mai 2024
„Eichenprozessionsspinner, so klein und haarig, bringen über das Eiweißgift Thaumetopoein Juckreiz, Verbrennungen und Atemnot, den Kontakt zu ihnen lass besser sein!“ - Rudolf Aloys Niehaus 2024 -
6. Mai 2024
„Ein Maikäfer fliegt durch den warmen Frühlingsabend, Max und Moritz konnten es kaum erwarten, eine Erinnerung an Kindheitstagen.“ - Rudolf Aloys Niehaus 2024 -
19. April 2024
„Die Pusteblume ist ein Wunder der Natur. Sie erinnert uns daran, wie Vergänglichkeit und Neubeginn Hand in Hand gehen.“  – Rudolf Aloys Niehaus 2024 –
8. April 2024
„Habitatbäume, ob lebend oder tot, bieten Lebensraum im Wald, für Insekten, Vögel, Moose, Flechten und vieles mehr, eine ökologische Besonderheit in der häufig tristen Struktur.“ – Rudolf Aloys Niehaus 2024 –
4. April 2024
„Insgesamt tragen Waldwege dazu bei, die Wälder für den Menschen nachhaltig Nutzbar und zugänglich zu machen.“ – Rudolf Aloys Niehaus 2024 –
von Sandra Bolsmann 25. März 2024
„Als Zersetzer organischen Materials tragen Pilze dazu bei, Nährstoffe im Ökosystem zu recyceln und somit das Pflanzenwachstum zu fördern.“ – Rudolf Aloys Niehaus 2024 –
19. März 2024
„Der Kiebitz fliegt im Frühlingswind, sein Ruf erklingt im Wiesengrün. Wo er sich findet, dort ist Leben!“ - Rudolf Aloys Niehaus 2024 –
13. März 2024
„ Kleine Käfer am Boden, unscheinbar und still, sind wertvoller als Diamanten, auch wenn sie kaum Jemand haben will.“ - Rudolf Aloys Niehaus 2024 –
28. Februar 2024
„Das Deutsche Forst Service Zertifikat (DFSZ) ist der Schlüssel für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und Garant für Nachhaltigkeit und Zukunft.“ - Rudolf Aloys Niehaus 2024 –
20. Februar 2024
„Um die Natur zu beobachten ist das beste Tempo ein Schneckenpace.“ - Edwin Way Teale -
8. Februar 2024
„Wir bauen darauf, wir laufen darauf, doch wie oft denken wir daran? Dass wir den Boden, den wir nutzen, auch schützen?“ -Rudolf Aloys Niehaus 2024-
31. Januar 2024
„Ein kleiner Hund mit großem Herz, besitzt Format und Schläue, Langeweile Fehlanzeige !“ -Rudolf Aloys Niehaus 2024-
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